Vergaberichtlinien für Wohnbauland

Vergaberichtlinien für Wohnbauland in der Ortsgemeinde Mengerschied

Die Ortsgemeinde Mengerschied verfügt wie viele andere Ortsgemeinden auch über einen begrenzten Vorrat an Baugrundstücken. Die Vorgabe der Landesplanung ist es, mit den vorhandenen Baulandressourcen möglichst sparsam umzugehen und der Innenentwicklung den klaren Vorzug vor einem weiteren Flächenverbrauch zu geben.

Unabhängig davon, dass die Gemeinde frei in der Wahl des Vertragspartners ist, hat es sich aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Bauland bewährt, die Abgabe von Grundstücken zu begrenzen. Parallel dazu sollen die vorhandenen Anfragen in einer Prioritätenliste vergleichbar gemacht und nach dieser Gewichtung vermarktet werden.

Hierfür ist eine Punktebewertung auf Grundlage einer Bewertungsmatrix vorgesehen.

Bewertungsmatrix

Als Sachgerecht hat sich eine Bewertung der Grundstücksinteressenten nach folgendem Schema erwiesen und wird in der Ortsgemeinde Mengerschied ab sofort angewendet:

1. Wohnsitz in der OG Mengerschied zum Zeitpunkt der

    Antragstellung  oder früherer Wohnsitz in der OG

    Mengerschied für mindestens 6 Jahre:                                           6 Punkte

2. Wohnsitz außerhalb der OG Mengerschied:                                 2 Punkte

3. Kein Wohneigentum vorhanden:                                                     3 Punkte

4. Für jede zum Hausstand gehörende Person:                                1 Punkt

5. Kinder (Kindergeldberechtigt, auch ungeborene bei

     Nachweis einer Schwangerschaft)   zusätzlich pro Kind:           1 Punkt

6. Lebensumstände (Behinderung >80%,

      Pflegebedürftige im Haushalt Pflegegrad  mind. 4 )                  1 Punkt

7. Eigennutzung:                                                                                       5 Punkte

8. Investmentobjekt:                                                                           -10 Punkte

9. Arbeitsplatz in Mengerschied:                                                           1 Punkt

10. Ehrenamtlich engagiert,  je Amt:                                                  1 Punkte

          Zu 10.: Als ehrenamtliches Engagement gilt:

         - Vorstandsmitglied im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins,

         - Übungsleiter oder sonstiger essentieller Funktionsträger eines Vereins

         - Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr oder ähnlicher gemeinnütziger Vereinigung

         - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Ortsgemeinde

Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens  seit  12  Monaten ab Antragstellung ausgeübt werden. (Bescheinigung durch Vorsitzenden, Wehrführer, Bürgermeister).

Wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz außerhalb der OG Mengerschied hat, muss ein angegebenes  Ehrenamt nach dem Umzug in Mengerschied weitergeführt werden.

   Verfahren

Der Gemeinderat beschließt im laufenden Haushaltsjahr nur ein Grundstück zu veräußern.

Die maximale Anzahl der jährlich veräußerbaren Grundstücke wird gemäß des Grundstücksangebotes und der Nachfrage einer regelmäßigen Prüfung des Gemeinderates unterzogen.

Aktuell bestehende Grundstücksreservierungen bleiben bis zu ihrem Ablauf bestehen und können ohne Bewertung gezogen werden. Nach Ablauf der Reservierung ist keine Verlängerung der Reservierung möglich. Neue Reservierungen sind ab in Krafttreten dieser Richtlinien nicht mehr möglich.

Neu eingehende Anfragen werden wie folgt behandelt:

Antragsteller erhalten von der Ortsgemeinde ein Bewerbungsformular in dem die oben genannten Daten abgefragt werden (Formular kann auch auf  www.mengerschied.de  heruntergeladen werden).

Liegen mehrere Grundstücksanfragen vor entscheidet die höchste Punktzahl.

Es wird vom Gemeinderat eine Mindestpunktzahl festgesetzt. Diese Zahl wird einer regelmäßigen Prüfung des Gemeinderates unterzogen.

Im laufenden Haushaltsjahr ist die Mindestpunktzahl auf 17 Punkte festgesetzt.

Die Bewertung und die Auswahl der Kaufinteressenten wird vorgenommen, nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anfragen eingegangen sind. In einer der ersten Gemeinderatssitzungen im darauf folgenden Haushaltsjahr wird beschlossen wer den Zuschlag bekommt.

Die weitere Ausgestaltung der Grundstücksveräußerung ist eine Vertragsangelegenheit und nicht Gegenstand der Bewertungsmatrix. Im Kaufvertrag werden die Vereinbarungen zu Baubeginn, Baufertigstellung, Wiederkaufsrecht etc.  geregelt.

 

Mengerschied den, 12.07.2021

 

 

Carsten Halm,  Bürgermeister

Hier das Bewerbungsformular

Formular Vermarktung.pdf (109,5 KiB)